erste Inkassostelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Einzugsverkehr das erste mit dem Einzug einer Lastschrift, eines Schecks oder eines Wechsels beauftragte Kreditinstitut. Pflichten und Rechte der ersten Inkassostelle werden maßgeblich durch die Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr bestimmt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
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