Zinsausgleich
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Durch Wechsel-/Scheck-/Lastschriftrückgaben entsteht der Zahlstelle (letzte Inkassostelle) ein valutarischer Verlust von einigen Arbeitstagen. Da die erste Inkassostelle die Rückrechnung dem Einreicher üblicherweise Wert Gutschriftsvaluta des Forderungspapiers belastet, hat sie einen Zinsnutzen in gleicher Höhe. Wechselabkommen, Scheckabkommen und SEPA sehen daher vor, dass die Zahlstelle (letzte Inkassostelle) gegenüber der ersten Inkassostelle einen Zinsausgleich erhält.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
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Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
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