öffentlich-rechtliche Bausparkasse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bausparkasse, die als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts als Abteilung von Landesbanken/Girozentralen (bzw. als Abteilung von Sparkassen) geführt wird (Landesbausparkasse). Über ihre Rechtsform bestimmen die Länder (§ 2 II BauSparkG).
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