Prüfungsverband deutscher Banken e.V. (PV)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Prüfungseinrichtung des Einlagensicherungssystems der privaten Banken in Deutschland, wobei die Mitgliedschaft im Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) die zwingende Voraussetzung für die Zugehörigkeit zu diesem Einlagensicherungsfonds ist.
2. Aufgaben: Durchführung von Einlagensicherungsprüfungen mit dem Zweck, den Einlagensicherungsfonds rechtzeitig über sich anbahnende Schwierigkeiten bei einer Bank zu informieren, die Abwicklung von Aufnahme- und Inhaberkontrollverfahren sowie weitere Tätigkeiten im Rahmen des Risikomanagements.
Weitere Informationen unter www.pruefungsverband-banken.de.
Vgl. auch Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Kreditwirtschaft.
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