Refinanzierung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Passivgeschäft/Mittelbeschaffungen der Kreditinstitute, durch die sie in die Lage versetzt werden, sich in ihrem Aktivgeschäft an der Finanzierung anderer Wirtschaftssubjekte zu beteiligen. Die Refinanzierung wird in Deutschland durch das KWG geregelt. Es schreibt insbesondere vor, inwieweit die Refinanzierung über Eigenkapital stattfinden muss. Daneben beschaffte Fremdkapitalmittel können beispielsweise Termingelder, Kredite der Zentralbank oder anderer Banken, öffentliche Gelder oder Mittel institutioneller Anleger sein. Es wird zwischen kongruenter und inkongruenter Refinanzierung (Fristentransformation) unterschieden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankschuldverschreibung
Cum-cum-Geschäfte
Cum-ex-Geschäfte
Einlagen
Geldmarkt
Giralgeld
Kündigungssperrfrist
Liquiditätsmanagement
Masterfonds
Sichteinlage
Sichtguthaben
Sparbrief
Sparkonto
Sparurkunde, Verlust
Termineinlage
Versicherungssparen
Vorschusszinsen
schädliche Verwendung
vermögenswirksames Sparen
vorzeitige Verfügung bei Sparkonten
eingehend
Refinanzierung
ausgehend
eingehend
- Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA)
- Bankensystem in der (ehemaligen) DDR
- Bankschuldverschreibung
- Deutsche Bundesbank, Funktionen
- Finanznetzwerk
- genossenschaftliche Zentralbank
- Landwirtschaftliche Rentenbank
- Liquiditätsreserven der Kreditinstitute
- Net Stable Funding Ratio (NSFR)
- Pfandbrief
- Rediskont-Kontingente
- Revolving-Geschäft
- Risikoaktiva
- Roll-over-Kredit
- Venture Capital
- Zentralbank
Refinanzierung
ausgehend