Liquiditätsreserven der Kreditinstitute
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Liquiditätsreserven der Kreditinstitute umfassen grundsätzlich alle liquiden Mittel (insb. Barmittel, Barmitteläquivalente, hochliquide Wertpapiere), die der Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit des Kreditinstituts (insb. zur Schließung von Liquiditätsabflüssen) dienen. Hierbei wird i.d.R. zwischen freien primären und sekundären Liquiditätsreserven unterschieden. Während freie primäre Liquiditätsreserven die Bestände an liquiden Aktiva, also Kassenbestände und Zentralbankguthaben der Kreditinstitute, soweit sie über das Mindestreservesoll (Mindestreserve) hinausgehen (Überschussreserven der Kreditinstitute), enthalten, beinhalten freie sekundäre Liquiditätsreserven die Möglichkeiten zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank bzw. im Europäischen System der Zentralbanken.
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