Scheckbürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Übernahme der Bürgschaft für die Einlösung des Betrags eines Schecks durch einen Dritten. Die Bürgschaftserklärung wird auf dem Scheck oder einem mit ihm verbundenen Anhang (Allonge) angebracht. Das Verfahren gleicht dem der Wechselbürgschaft. In der Praxis ist die Scheckbürgschaft ohne Bedeutung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
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Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
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debitorisches Konto
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