Scheckkarte
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anfang 1968 vom deutschen Kreditgewerbe eingeführte Legitimationskarte, um den Scheck als Zahlungsmittel gebräuchlicher und allgemein verwendbar zu machen. Durch sie sollte die Scheckzahlung gegenüber unbekannten Schecknehmern bei Einkäufen und auf Reisen gefördert werden. Die Scheckkarte wurde vom Kontoinhaber bei der Scheckbegebung mit dem Scheck dem Schecknehmer vorgelegt. Scheckkarte war die bis zur Einstellung des garantierten eurocheque Ende 2001 häufig genutzte Bezeichnung für die Bankkartenkarte bzw. ec-Karte.
Vgl. auch Scheckkartengarantie, eurocheque-Karte.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Scheckkarte
ausgehend