unverzinsliche Schatzanweisung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
U-Schätze; Schuldverschreibungen des Bundes (Bundeswertpapiere), seiner Sondervermögen und der Bundesländer, die mit Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten (teilweise bis zu zwei Jahren) ohne eine laufende, zu einem bestimmtem Termin fällige Verzinsung emittiert werden. Es handelt sich also um Papiere ohne Zinsscheine, deren Verzinsung sich aus dem Ankaufsdisagio ergibt (Abzinsungspapiere). Sie werden mit einem Zinsabschlag verkauft und bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt.
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