vereinfachter Einzug von Auslandsschecks
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheckeinzugsverfahren der Deutschen Bundesbank für Kreditinstitute und öffentliche Verwaltungen. Zugelassen sind Fremdwährungsschecks auf ausländische Kreditinstitute, sofern sie den Bestimmungen in den "Mitteilungen der Deutschen Bundesbank", insbesondere über Währung und Zahlungsland, entsprechen. Die Schecks müssen Verrechnungsschecks sein. Die Umrechnung von Fremdwährungsschecks in Euro erfolgt zu den geschäftstäglich festgesetzten und im Bundesanzeiger veröffentlichen Scheckeinzugskursen. Auslandschecks, die bis 12.00 Uhr eingereicht sind, werden am Einreichungstag (Eingang vorbehalten) unter Abzug einer Einzugsgebühr gutgeschrieben.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
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