Laddering
(rechtswidrige) Vereinbarung zwischen einer oder mehreren Konsortialbanken auf der einen und einem oder mehreren institutionellen Investoren auf der anderen Seite, als Gegenleistung für eine sachlich nicht gerechtfertigte Zuteilung von Aktien oder anderen Wertpapieren nach dem Abschluss der Emission über den Markt weitere Effekten zu kaufen und damit zur Kurspflege beizutragen. ...
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Bankrecht (Bankrecht, sonstiges)