Direkt zum Inhalt

latente Steuern

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Begriff: Latente Steuern sind zu bilanzieren, wenn zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz Unterschiede im Ansatz und der Bewertung (vgl. Bilanzansatzvorschriften) von Aktiva oder Passiva  bestehen, die durch die Zielsetzung eines zutreffenden Vermögensausweises (Liability Method) bedingt sind. Sie dienen dazu, fiktive (latente) Ertragsteuerforderungen (aktive latente Steuern) bzw. -verbindlichkeiten (passive latente Steuern) darzustellen, die künftige Steuerentlastungen bzw. -belastungen anzeigen. Im Ergebnis nähert sich dadurch das Handelsbilanzergebnis den steuerlichen Bemessungsgrundlagen für den Gewinn an.

    2. Bilanzierung:
    a) Behandlung temporärer Differenzen: Seit dem BilMoG beruhen die Regelungen bezüglich der bilanziellen Behandlung der latenten Steuern auf dem bilanzorientierten Temporary-Konzept. Insofern hat eine Angleichung der HGB-Regelungen an die internationalen Vorschriften stattgefunden. Demgemäß werden latente Steuern auf temporäre Differenzen ermittelt, indem den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten die steuerlichen Wertansätze der jeweiligen Position gegenübergestellt werden. Das Temporary-Konzept differenziert dabei in temporäre Differenzen und andere Differenzen. Im Fall temporärer Differenzen sind latente Steuern abzugrenzen.
    b) Ansatz und Bewertung: Im Handelsgesetzbuch (HGB) existiert gemäß § 274 I 2 HGB für aktive latente Steuern ein Aktivierungswahlrecht, während passive latente Steuern gemäß § 274 I 1 HGB einer Passivierungspflicht unterliegen. Im Rahmen der International Financial Reporting Standards (IFRS) sollen aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Bilanzdifferenzen in dem Umfang angesetzt werden, in dem ein künftiger Nutzenzufluss aus dem Aktivposten wahrscheinlich ist (IAS 12.47 ff.). Vor diesem Hintergrund ist ein ausreichendes künftiges zuversteuerndes Einkommen erforderlich, sodass die aktiven latenten Steuern mit der entstehenden Steuerschuld verrechnet werden können (IAS. 12.24). Passive latente Steuern unterliegen einer Bilanzierungspflicht (IAS 12.15). Ferner sind die latenten Steuern bei Anwendung der IFRS in Abhängigkeit davon, wie die Entstehung der temporären Differenz gebucht worden ist, erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu bilanzieren. Für die Bewertung der latenten Steuern ist stets der für den relevanten, künftigen Zeitabschnitt erwartete Steuersatz anzuwenden (IAS 12.47).

    3. Anwendungsfelder: Die oben genannten temporären Differenzen entstehen nicht nur bei der Bilanzierung im Rahmen des Einzelabschlusses (vgl. Jahresabschluss), sondern können auch in der Konzernrechnungslegung (vgl. Konzernabschluss) auftreten. Hierbei sind insbesondere der Ansatz von Zeitwerten und Verlustvorträgen im Zusammenhang mit der Kapitalkonsolidierung sowie die Schuldenkonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung zu nennen.
     
    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "latente Steuern"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap latente Steuern Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/latente-steuern-59544 node59544 latente Steuern node59325 Konzernabschluss node59544->node59325 node58629 Handelsbilanz node59544->node58629 node55540 Aktiva node59544->node55540 node70473 Liquidity Coverage Ratio ... node70473->node55540 node70477 Net Stable Funding ... node70477->node55540 node62277 Vermögen node62277->node55540 node55550 Aktivposten der Bankbilanz node56250 Bewertung des Anlage- ... node61975 True and Fair ... node58376 Geschäftswert node58376->node58629 node56313 Bilanzierungswahlrecht node56313->node59544 node55551 Aktivüberhang node56313->node55551 node58342 Gesamtkostenverfahren node56313->node58342 node59130 Kapitalmarkt node59325->node59130 node59324 Konzern node59325->node59324 node58629->node56250 node58629->node61975 node61590 Steuerbilanz und Handelsbilanz ... node58629->node61590 node55540->node55550 node60197 Offenlegung der wirtschaftlichen ... node60197->node59325 node56136 befreiender Konzernabschluss node56136->node59325 node57328 Eigenkapital node58569 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ... node56296 Bilanzansatzvorschriften node56296->node59544 node56296->node56313 node56296->node61590 node56296->node57328 node56296->node58569 node56290 Bilanz node56290->node56313
    Mindmap latente Steuern Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/latente-steuern-59544 node59544 latente Steuern node56296 Bilanzansatzvorschriften node59544->node56296 node59325 Konzernabschluss node59544->node59325 node58629 Handelsbilanz node59544->node58629 node55540 Aktiva node59544->node55540 node56313 Bilanzierungswahlrecht node56313->node59544

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete