öffentliche Schuldenpolitik
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Teilbereich der Finanzpolitik bzw. der Konjunkturpolitik, i.S. von gezielter Planung und Verwirklichung des adäquaten Volumens und der zweckmäßigen Struktur der Staatsverschuldung (öffentliche Schulden). Eine bewusste öffentliche Schuldenpolitik ist am ehesten in Zeiten als notwendig erachteter (Haushalts-)Konsolidierung zu erkennen. Oft bezeichnet öffentliche Schuldenpolitik jedoch nur das Gesamtergebnis aus mehr oder minder isoliert voneinander getroffenen steuer- und ausgabenpolitischen Entscheidungen staatlicher Akteure. Nicht zuletzt die institutionelle Trennung zwischen Geldpolitik (in der Zuständigkeit der Zentralbank) und Staatsverschuldung (als von Bundesregierung bzw. Bundesfinanzminister zu verantwortende Angelegenheit) steht einem stabilisierungspolitischen Einsatz der öffentlichen Schuldenpolitik entgegen.