Lombardpolitik der Deutschen Bundesbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilbereich der früheren Geldpolitik der Deutschen Bundesbank, der zusammen mit der Diskontpolitik die Refinanzierungspolitik der Deutschen Bundesbank bildete. Im Rahmen der Lombardpolitik gewährte die Bundesbank Kreditinstituten auf längstens drei Monate verzinsliche Darlehen gegen Verpfändung bestimmter Wertpapiere und Schuldbuchforderungen. Der Zinssatz für die Lombardkredite (Lombardsatz) lag stets über dem Diskontsatz. Er bildetet i.d.R. eine Obergrenze für den Zinssatz für Tagesgeld (Tagesgeldsatz).
Mit dem Übergang zum Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) entfiel der Lombardkredit. Die geldpolitische Funktion des Lombardsatzes übernahm der Satz für die Spitzenfinanzierungsfazilität des ESZB.
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