Mitarbeitergenussrecht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Genussrecht von Beschäftigten (Arbeitnehmer) am Unternehmen (Gesellschaft) des Arbeitgebers. Mitarbeitergenussrechte (Vermögensbeteiligungen) werden nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, Anlageformen) und nach § 3 Nr. 39 EStG (Steuerbefreiung bis max. 360 Euro pro Kalenderjahr) gefördert.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgaben
Abgabenordnung (AO)
Außensteuergesetz (AStG)
Betriebsaufspaltung
Betriebsstätte
Doppelbesteuerung
Doppelbesteuerungsabkommen
Drittorganschaft
Finanzgerichtsbarkeit
Gemeinschaftssteuern
Kontrollmitteilung
Quellensteuer nach der EU-Zinsrichtlinie
Steuerordnungswidrigkeiten
Steuersparmodelle
Steuerstundung
Zoll
Zwei-Konten-Modell
anrechenbare Kapitalertragsteuer
steuerliche Rechtsbehelfsverfahren
steuerrechtliche Verwaltungsanweisungen
eingehend
Mitarbeitergenussrecht
ausgehend
eingehend
Mitarbeitergenussrecht
ausgehend