Pfändung von Ansprüchen gegen Kreditinstitute
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einer Pfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung unterliegen folgende (aktuelle und künftige) Ansprüche eines (Vollstreckungs-)Schuldners gegenüber seiner Bank(als Drittschuldner):
aus Girokonten (Kontokorrentkonten), Sparkonten, Termingeldkonten (Pfändung in Bankkonten);
auf Kreditgewährung;
auf Rückgewähr und Rückübertragung von Gegenständen;
auf Herausgabe der in Verwahrung befindlichen Wertpapiere sowie aus Eigentum bzw. Miteigentum an Wertpapieren;
auf Zutritt zu Schrankfächern.
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