Sparkassen, Eigenkapital
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Da Sparkassen von ihren Trägern üblicherweise kein Dotationskapital erhalten, sind sie im Hinblick auf die Notwendigkeit der Bildung von Eigenkapital auf die Gewinnthesaurierung durch die (obligatorische) Dotierung einer Sicherheitsrücklage und die (freiwillige) Bildung anderer Rücklagen angewiesen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Bankenabgabe
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Kreditbegriff des KWG und der CRR
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