Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank
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1. für den Geschäftsverkehr mit der Deutschen Bundesbank geltende Regelungen, die von dieser zur Abwicklung ihrer Geschäfte erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, zuletzt i.d.F. vom 1.10.2018. Ihre rechtliche Beurteilung bemisst sich wie bei allen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB.
2. Inhalt: Allgemeines, Kontoführung für Kreditinstitute i.S. des Art. 4 I Nr. 1 der (EU-)Verordnung 2013/575/EU (sog. Einlagenkreditinstitute), Teilnahmen von Einlagenkreditinstituten (Kreditinstitut i.S. der CRR) an den Zahlungsverkehrssystemen der (Bundes-)Bank, Kontoführung für sonstige Kontoinhaber und Verfügungen über Girokonten, Geldpolitische Geschäfte, Besicherung sonstiger Geschäfte der (Bundes-)Bank, Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Verschlossene Depots, Offene Depots, Devisen- und Auslandsgeschäfte, Barer Zahlungsverkehr (Ein- und Auszahlungsverkehr).
Die Deutsche Bundesbank hat in ihren AGB ihre Haftung für Fehlverhalten, vor allem für Verzögerungen soweit wie gesetzlich zulässig beschränkt (Nr. I 13 - 19), insbesondere für einfache Fahrlässigkeit.
Die AGB der Bundesbank begründen keinen Anspruch gegen die Zentralbank auf Vertragsabschluss bzw. Vornahme bestimmter Geschäfte (Nr. I 1 [2]).
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Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank
- AGB der Deutschen Bundesbank
- bestätigter Bundesbank-Scheck
- Bundesbank-Girokonto
- Deutsche Bundesbank, Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
- Deutsche Bundesbank, Rechtsstellung
- Deutsche Bundesbank, Veröffentlichungen
- EADK-Bedingungen
- EMZ-Bedingungen
- Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank
- Scheck- und Lastschrifteinzug der Deutschen Bundesbank
- Scheckabkommen
- Verfahrensregeln EMZ
- zentrale Stelle