Gemeinschaftskredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kredit, bei dem die Kreditmittel gemeinschaftlich von mehreren Kreditgebern bereitgestellt werden. Der Kredit wird überwiegend als Konsortialkredit bezeichnet. Die im Kreditkonsortium (Konsortium) in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR) verbundenen Banken heißen Konsorten. Gemeinschaftskredite (Konsortialkredite) sind hochvolumige Kredite an Unternehmen, Konzerne oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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