Inkasso
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einzug von Forderungen, insbesondere von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten (Dokumenteninkasso). Das Inkassogeschäft von Kreditinstituten zählt als Teil des Girogeschäfts zu den Bankgeschäften i.S. des KWG. Rechtsgrundlage sind die BGB-Vorschriften über den Geschäftsbesorgungsvertrag (Inkassovertrag), die AGB (Nr. 9 Banken, Nr. 9 Sparkassen) sowie die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Inkasso
ausgehend
eingehend
Inkasso
ausgehend