Kapitalerhöhung der AG
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufstockung des in der Satzung festgelegten Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) entweder durch Ausgabe junger Aktien (effektive, ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlagen i.S.d. §§ 182–191 AktG) oder (nominell) durch Umwandlung von offenen Rücklagen in Grundkapital (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln; §§ 207–220 AktG). Zu einer Erhöhung des Grundkapitals führen auch die Ausübung von Umtausch- oder Bezugsrechten im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung (§§ 192–201 AktG) und die Ausnutzung eines genehmigten Kapitals nach Maßgabe der §§ 202–206 AktG. Vgl auch Abbildung „Aktienemission”.
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
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Kapitalerhöhung der AG
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