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Schiffsfinanzierung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sparte im Kreditgeschäft.

    1. Begriff/Charakterisierung: Gewährung von Bankdarlehen an Reeder(-eien) zum Erwerb von neuen und gebrauchten Schiffen sowie zur Finanzierung von schiffsbezogenen Investitionen. Unter die Schiffsfinanzierung fällt auch die Finanzierung von Schiffsbauwerken (Bauzwischenfinanzierung; Vorfinanzierung) sowohl für Reeder(-eien) als auch für Werften.

    2. Schiffsfinanzierende Banken: Die Schiffsfinanzierung wird von Universalbanken als ein Teil ihrer Bankgeschäfte und von Spezialbanken (Schiffspfandbriefbanken) als alleiniger Geschäftszweck betrieben.

    3. Finanzierungsquellen:
    a) Langfristiger Schiffshypothekarkredit mit Laufzeiten von i.d.R. zwischen vier und zwölf Jahren ist die typische Form der Schiffsfinanzierung.
    b) Unbesicherte Fazilitäten (Kreditlinien) mit mittel- und langfristigen Laufzeiten werden regelmäßig nur Reedereien mit guter Marktstellung und Bonität gewährt.
    c) Exportfinanzierungsprogramme (Exportfinanzierung durch Kreditinstitute) bestehen in den meisten Schiffbauländern im Rahmen der OECD-Richtlinien.
    d) (Steuerinduziertes) Leasing: Diese Finanzierungsform wird in Anbetracht der steuerlichen Rahmenbedingungen bislang nur in Ausnahmefällen und von großen 
    weltweit operierenden 
    Unternehmen (z.B. großen Ölgesellschaften, Linienreedereien) hauptsächlich zur Finanzierung von Schiffen mit universeller Nutzbarkeit (z.B. Tanker, Container- und Massengutschiffe) in marktgängigen Größen angewendet.
    e) Aktienemissionen und die Ausgabe von Anleihen (Schuldverschreibungen): Sie spielen in der Schiffsfinanzierung bislang eine untergeordnete Rolle. Die jüngsten Emissionen von Junk Bonds (High Yield Bond) in den USA für einzelne Schifffahrtsunternehmen belegen jedoch, dass die Anleihemärkte (Rentenmarkt) angesichts des gewaltigen Finanzierungsbedarfs in der Schifffahrt in den kommenden Jahren eine größere Rolle spielen könnten.
    f) Schiffsfonds: Eine Vertriebsgesellschaft wirbt Kommanditkapital bei branchenfremden Anlegern ein; dieses Kapital wird in einem Fonds zusammengefasst und einer Schiffsgesellschaft als Eigenkapital zur Verfügung gestellt.
    g) Stille Gesellschaft: Beteiligung eines Kapitalgebers, insbesondere des Charterers oder der Bauwerft, an der Gesellschaft des Schiffseigners, ohne dass dieser nach außen hin in Erscheinung tritt.
    4) Besonderheiten: Die Schiffsfinanzierung ist ein kapitalintensives Spezialgeschäft mit besonderen Risiken. Die Abhängigkeit der Schifffahrt von der weltwirtschaftlichen Entwicklung sowie von nationalen und internationalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen macht die Entwicklungen auf den Schiffsmärkten (bspw. im Hinblick auf die Wertentwicklung von gebrauchten Schiffen) nur schwer längerfristig vorhersehbar. Darüber hinaus ist ein Schiff regelmäßig (z.B. aufgrund seiner Mobilität, der Möglichkeit des Totalverlustes und bei internationalem Einsatz des Kontakts zu unterschiedlichen Rechtsordnungen) mit einer Vielzahl von schiffsspezifischen Risiken belastet, die im Rahmen einer Schiffsfinanzierung zu berücksichtigen sind.

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