Schulden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Bilanz- und Steuerrechts. In der bilanzrechtlichen Terminologie umfassen Schulden grundsätzlich Verbindlichkeiten und Rückstellungen (Fremdkapital), daneben auch passive latente Steuern und ggf. auch Rechnungsabgrenzungsposten.
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
negatives Eigenkapital
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
eingehend
Schulden
ausgehend
eingehend
- bankaufsichtliche Maßnahmen, bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Gläubigern und bei Zweifeln an wirksamer Aufsicht
- Bankensystem in der (ehemaligen) DDR
- Bewertungsgrundsätze
- Bewertungswahlrechte
- Bilanz
- Bilanz der Vermögensübertragungen
- Bilanzansatzvorschriften
- Bilanzierungsgebot
- Bilanzschema
- Collateralized Debt Obligation (CDO)
- Eigenkapital
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Geldvermögen
- Geschäftswert
- Inventar
- Inventur
- Jahresabschluss der Kreditinstitute
- Jahresabschluss der Kreditinstitute, Sonderregelungen
- Konsolidierung
- Kreditsicherheit
- Kreditstatus
- negatives Eigenkapital
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Sondervermögen des Bundes
- Treuhandgeschäft
- Verbindlichkeit
- Vorsichtsprinzip
- Überschuldung
Schulden
ausgehend