Bundesagentur für Arbeit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, bestehend aus der Zentrale in Nürnberg, zehn Regionaldirektionen, 176 Agenturen für Arbeit und knapp über 600 Geschäftsstellen. Zur Bundesagentur für Arbeit gehören darüber hinaus sog. besondere Dienststellen, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung in Bonn sowie die Familienkasse. Der Bundesagentur für Arbeit obliegen als Aufgaben vro allem: Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen, Berufsberatung, Arbeitgeber-Beratung, Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung sowie der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Zahlung von Entgeltersatzleistungen, wozu insbesondere das Arbeitslosengeld, aber auch das Insolvenzgeld zählen. Weitere Aufgaben sind Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung, Arbeitsmarktberichterstattung sowie Bereitstellung von Statistiken des Arbeitsmarkts, etwa der Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeitsstatistik.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de.