Krediterschleichung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
"Vorfeld"-Tatbestand des Kreditbetrugs (§ 265b StGB), bei dem eine natürliche Person vorsätzlich einem Kreditinstitut oder anderen Dritten unwahre Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV), Vermögensübersichten oder wissentlich falsche Erklärungen über ihre wirtschaftliche Verhältnisse einreicht, um so einen neuen oder die Erweiterung eines bestehenden Kredits oder günstigere Konditionen zu erhalten, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu dieser Kreditgewährung kommt. Krediterschleichung ist ein auf Erlangung eines Vermögensvorteils für private Zwecke gerichtetes Verhalten und als Betrug (§ 263 StGB) strafbar. Zudem ist der Täter auch dem Opfer gegenüber nach § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB zum Schadensersatz verpflichtet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Betrug
Business Continuity
Churning
Code of Ethics
Corporate Social Responsibility
Fraud
Frühwarnindikator
Gefährdungsanalyse
Know your business-Prinzip
Know your customer-Prinzip
Know your employee-Prinzip
Kontoeröffnungsbetrug
Korruption
Krediterschleichung
Monitoringsysteme
Null-Toleranz-Strategie
Whistleblowing
corporate security
fachliche Eignung
kollusives Handeln
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Krediterschleichung
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