Rektapapier
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wertpapier, bei dem der Schuldner die Leistung nur an eine bestimmte, namentlich in der Urkunde als berechtigt genannte Person verspricht (Beispiel: Grundschuldbrief), deshalb nicht zum Umlauf bestimmt. Die Übertragung erfolgt durch Abtretung des verbrieften Rechts. Das Eigentum an der Urkunde geht mit der Rechtsübertragung auf den Erwerber über (§ 952 II BGB). Ein gutgläubiger Erwerb ist nicht möglich.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts
Besserungsschein
Depot A
Dokumentenakkreditiv
Dokumenteninkasso
Grandfathering
Grundbuch
Kerninflation
Konnossement
Konnossement, Arten
MaComp
Negoziierung
Quantitative Easing
Selbstorganschaft
Tapering
Umsatzsteuer bei Kreditinstituten
Zahlungsbedingungen im Außenhandel
akzessorische Kreditsicherheit
taper tantrum
öffentliches Register
eingehend
Rektapapier
ausgehend
eingehend
Rektapapier
ausgehend