Rektascheck
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der Praxis nicht vorkommende Sonderform des Schecks, bei dem der Aussteller durch eine negative Orderklausel die wertpapierrechtliche Übertragung durch Indossament ausgeschlossen und damit den Scheck zu einem Rektapapier umgewandelt hat. Solche Rektapapiere können nur in der Form mit den Wirkungen einer gewöhnlichen Abtretung übertragen werden (Art. 14 III ScheckG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Rektascheck
ausgehend
eingehend
Rektascheck
ausgehend