Abgaben
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten natürlicher oder juristischer Personen gegenüber (Gebiets-)Körperschaften des öffentlichen Rechts und bestimmten Parafisci: Oberbegriff für Steuern einschließlich Zöllen und Kirchensteuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben. Sonderabgaben sind steuerähnliche Abgaben mit einer besonderen Zweckbindung; Beiträge knüpfen an den besonderen Vorteil aus Leistungen vor allem der Kommunen für bestimmte Begünstigte an; Gebühren werden für die Inanspruchnahme einer konkreten staatlichen Handlung (z.B. Erlass eines Verwaltungsakts) erhoben.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgaben
Abgabenordnung (AO)
Außensteuergesetz (AStG)
Betriebsaufspaltung
Betriebsstätte
Doppelbesteuerung
Doppelbesteuerungsabkommen
Drittorganschaft
Finanzgerichtsbarkeit
Gemeinschaftssteuern
Kontrollmitteilung
Quellensteuer nach der EU-Zinsrichtlinie
Steuerordnungswidrigkeiten
Steuersparmodelle
Steuerstundung
Zoll
Zwei-Konten-Modell
anrechenbare Kapitalertragsteuer
steuerliche Rechtsbehelfsverfahren
steuerrechtliche Verwaltungsanweisungen
eingehend
Abgaben
ausgehend
eingehend
Abgaben
ausgehend