Auslandsgeschäft
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zusammenfassende Bezeichnung für Bankgeschäfte mit dem Ausland, d.h. mit Banken (Kreditinstituten), Unternehmen (Firmenkunden) und in geringerem Maße auch mit Privatkunden außerhalb des Staates, in dem das jeweilige Institut seinen Sitz hat. Das Auslandsgeschäft deutscher Banken ist durch Außenwirtschaftsrecht oder sonstige Vorschriften des nationalen öffentlichen Rechts kaum beschränkt. Zum Auslandsgeschäft gehören insbesondere der Zahlungsverkehr (Zahlungen ins Ausland bzw. aus dem Ausland) einschließlich Dokumenteninkasso und Dokumentenakkreditiv, die Exportfinanzierung durch Kreditinstitute sowie Geschäfte im Devisenhandel, das Auslandskreditgeschäft und das Garantiegeschäft. Der Deutschen Bundesbank gegenüber sind Meldungen über den Außenwirtschaftsverkehr abzugeben.
Die Banktätigkeit im Ausland richtet sich in erster Linie nach den im jeweiligen „Gaststaat” geltenden Vorschriften. Im Rahmen der Europäischen Union (EU) ist jedoch eine weitgehende Harmonisierung der hierfür geltenden Regelungen erreicht (EU-Bankrecht); in erster Linie gilt der Grundsatz der Herkunftslandkontrolle (Europäischer Pass).