Eigenmittelausstattung von Instituten
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemäß den Bestimmungen der Capital Requirements Regulation (CRR) müssen die Institute i.S. der CRR bestimmte Mindestanforderungen an ihre Ausstattung mit Eigenmitteln einhalten. So müssen zu jedem Zeitpunkt die harte Kernkapitalquote mindestens 4,5 Prozent, die Kernkapitalquote mindestens 6,0 Prozent und die Gesamtkapitalquote mindestens 8,0 Prozent betragen (Art. 92 I CRR).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
eingehend
Eigenmittelausstattung von Instituten
ausgehend
eingehend
Eigenmittelausstattung von Instituten
ausgehend