Eigenmittelausstattung von Instituten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemäß den Bestimmungen der Capital Requirements Regulation (CRR) müssen die Institute i.S. der CRR bestimmte Mindestanforderungen an ihre Ausstattung mit Eigenmitteln einhalten. So müssen zu jedem Zeitpunkt die harte Kernkapitalquote mindestens 4,5 Prozent, die Kernkapitalquote mindestens 6,0 Prozent und die Gesamtkapitalquote mindestens 8,0 Prozent betragen (Art. 92 I CRR).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
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eingehend
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