Mitbestimmung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Arbeitnehmer an personellen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen in Betrieben bzw. Unternehmen (kollektives Arbeitsrecht). Wesentliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Drittelbeteiligungsgesetz, Sprecherausschußgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz; hieraus ergeben sich insbesondere Anzahl und Befugnisse der jeweiligen Arbeitnehmervertreter. Die Ausübung der Mitbestimmung erfolgt grundsätzlich durch Betriebsräte sowie durch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
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- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Europäische Aktiengesellschaft
- Europäische Genossenschaft
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- Familiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Hauptversammlung (HV)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- leitende Angestellte
- Personalrat
- Personalvertretung
- Stimmrecht des Aktionärs
- Stock Appreciation Rights
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Mitbestimmung
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