Aufwendungsersatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anspruch auf Grundlage eines Vertrages oder kraft Gesetzes auf Ausgleich freiwillig übernommener finanzieller Aufwendungen, z.B. im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 I BGB) oder eines Auftrags (§ 670 BGB).
Gegensatz insbesondere: Schadensersatz.
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