Bausparvertrag
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1. Begriff: nach § 1 II BauSparkG Vertrag eines Bausparers mit einer Bausparkasse, durch den jene Person nach Leistung von Bauspareinlagen einen (Rechts-)Anspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (§ 1 III BauSparkG) erwirbt. Zentrales Bestandteil eines Bausparvertrags ist die Zuteilung der Bausparsumme. Mit diesem Vorgang erreicht der Bausparer das Vertragsziel: die Auszahlung der von ihm angesparten Mittel (zuzüglich Sparzinsen) sowie des niedrig verzinslichen Bauspardarlehens mit festen Zinsen über die gesamte Laufzeit. Ein Bausparvertrag kann auch als Altersvorsorgevertrag nach dem AltZertG abgeschlossen werden.
2. Der Verlauf des Bausparvertrags gliedert sich in Spar- und Darlehensphase.
a) Kennzeichnend für die Sparphase ist, dass der Bausparer mit seiner Bausparkasse einen bestimmten Betrag, die Bausparsumme, vereinbart und diese regelmäßig oder auch durch Sonderzahlungen bespart. Der Zinssatz für dieses Sparguthaben ist festgeschrieben und liegt je nach Bauspartarif heute meist unter einem Prozent. Voraussetzung für den Erhalt der Bausparsumme und damit des Bauspardarlehens ist die Zuteilung.
b) Mit der Zuteilung beginnt die Darlehensphase. Der Bausparer erhält (neben der Rückzahlung des von ihm angesparten Guthabens zuzüglich Sparzinsen) ein niedrig verzinsliches Darlehen mit festem Zinssatz über die gesamte Laufzeit. Der Darlehenszins liegt i.d.R. zwei bis drei Prozent über dem Sparzins. Die Rückführung des Bauspardarlehens erfolgt in regelmäßigen Tilgungsraten, die zwischen vier und zwölf Promille der Bausparsumme pro Monat betragen.
c) Wichtigster Vorteil des Bausparens ist die absolute Zinssicherheit und damit die Kalkulierbarkeit der Belastung über die gesamte Laufzeit des Bauspardarlehens. Unabhängig von der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt steht fest, dass für das Bauspardarlehen in fünf oder zehn Jahren ein fester und unveränderlicher Zinssatz von z.B. 3,5 Prozent zu zahlen ist. Weitere Vorteile sind niedrige Darlehenszinsen, schnelle Entschuldung, nachrangige Besicherung und das Recht, kostenfreie Sondertilgungen leisten zu können.
3. Weiterentwicklungen: Bausparen.
4. Sonderform: Vorratsbausparvertrag.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bausparvertrag
- Altersvorsorgevertrag
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Bankvorausdarlehen
- Baufinanzierung
- Bausparen
- Bausparer
- Bausparförderung
- Bausparguthaben
- Bausparkassen-Verordnung (BausparkV)
- Bausparsumme
- Bauspartarif
- Deregulierung
- Eigenheimrente
- Konten-Sparvertrag nach dem Fünften VermBG
- Mindestbewertungszahl
- private Altersvorsorge
- Sondersparformen
- Vorratsbausparvertrag
- Wohn-Riester
- Zuteilung