Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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1. Begriff/Charakterisierung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde 1948 als Anstalt des öffentlichen Rechts mit wirtschaftspolitischer Aufgabenstellung in Frankfurt am Main errichtet. Weitere Niederlassungen sind in Berlin, Bonn und Köln vorzufinden. Die KfW repräsentiert ein Kreditinstitut mit Sonderaufgaben. An ihrem Grundkapital halten der Bund einen Anteil von 80 Prozent und die Länder einen Anteil von 20 Prozent. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gilt gemäß § 2 I Nr. 2 KWG nicht als Kreditinstitut i.S. des KWG.
2. Organe: Dies sind der Vorstand (Geschäftsführung und Vermögensverwaltung) und der Verwaltungsrat, in dem der Bund, die Länder, die Deutsche Bundesbank, die verschiedenen Zweige der Wirtschaft und des Kreditwesens sowie die Gewerkschaften vertreten sind (Überwachungsorgan). Der Verwaltungsrat hat vier Ausschüsse gebildet: Im Präsidial- und Nominierungsausschuss werden Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten sowie Nominierungsangelegenheiten behandelt. Der Vergütungskontrollausschuss behandelt Vergütungsthemen. Der Risiko- und Kreditausschuss befasst sich mit Risikothemen und genehmigt große Kreditengagements. Für Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements ist der Prüfungsausschuss zuständig. Als beratendes Gremium fungiert der Mittelstandsrat bei der KfW.
3. Aufgaben: Zu den Aufgaben der KfW gehören die Inlandsförderung (Investitionen der Bürger und des Mittelstands wie auch in die kommunale und soziale Infrastruktur), die Entwicklungsfinanzierung (Unterstützung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in Entwicklungs- und Schwellenländern), Export- und Projektfinanzierung sowie Sonderaufgaben wie die Privatisierung deutscher Staatsunternehmen bis hin zur Abwicklung von DDR-Altlasten.
4. Mittelbeschaffung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert ihre Kreditgewährung überwiegend aus eigenen bzw. am Kapitalmarkt aufgenommenen Mitteln (Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen), zum Teil aus öffentlichen Haushaltsmitteln (Bund und Sondervermögen des Bundes), die für bestimmte Förderzwecke bereitgestellt werden, sowie durch die Aufnahme von Darlehen.
Weitere Informationen unter www.kfw.de.
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Interne Verweise
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Anstaltslast
- Ausfuhrförderung
- Bankensystem in der (ehemaligen) DDR
- Bankrechtskoordinierungs-Richtlinien
- Credit-Linked-Schuldschein
- Deutsche Industriebank AG (IKB)
- E-Geld-Emittenten
- E-Geld-Institut
- Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG)
- Entschädigungseinrichtung
- Entwicklungsbank
- ERP-Darlehen
- Evidenzzentrale
- Existenzgründungsprogramm
- gesetzliche Entschädigungseinrichtung
- Gewerbesteuer (GewSt)
- juristische Person
- KfW
- Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
- Kredittreuhänder
- Körperschaftsteuer (KSt)
- Millionenkredit
- Refinanzierungsunternehmen