öffentliches Register
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von Behörden und ähnlichen Stellen (z.B. von der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH beim Bundesschuldbuch), meist aber von Gerichten (etwa beim Handels-, Genossenschaftsregister, Güterrechtsregister) im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit geführte Datensammlungen über bestimmte rechtserhebliche Tatsachen und Umstände. Öffentlich sind Register, wenn jede Person regelmäßig ohne Nachweis eines speziellen Interesses Einsicht nehmen kann (z.B. nach § 9 HGB). Teilweise werden Eintragungen auch öffentlich bekannt gemacht. Einige öffentliche Register, v.a. das Handelsregister (§ 15 HGB) und das Grundbuch (§§ 892, 893 BGB), genießen öffentlichen Glauben, d.h. auf die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Eintragungen darf man vertrauen (Grundbuch, öffentlicher Glaube).