Direkt zum Inhalt

Bankbuchführung

(weitergeleitet von Belegzwang)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: der Teilbereich des bankbetrieblichen Rechnungswesens, in dem die mit der Abwicklung von Bankgeschäften anfallenden (buchungsrelevanten) Vorgänge erfasst und dokumentiert werden. Die Erfassung erfolgt nach den Regelungen des externen Rechnungswesens (vgl. Rechnungslegungsrecht der Kreditinstitute, Rechnungswesen des Bankbetriebs). Gleichzeitig können die Daten, unverändert oder modifiziert, in das interne Rechnungswesen übernommen werden.

    2. Anforderungen: Aufgrund der Eigenarten des Bankbetriebs und der Bankgeschäfte sind an die Bankbuchführung höhere Anforderungen zu stellen als an die Buchführung anderer Wirtschaftszweige. Es gelten die Grundsätze der Tagfertigkeit (Zeitnähe), Zuverlässigkeit und Sicherheit im besonderen Maße. Gleichzeitig ist aber auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

    3. Organisation: Um möglichst einheitliche Grundlagen zu schaffen, sind von den Verbänden der Kreditwirtschaft Kontenrahmen erarbeitet und zur Einführung empfohlen worden. Aus den Kontenrahmen entwickeln die Kreditinstitute ihre betriebsindividuellen Kontenpläne. Im Rahmen der EDV-gestützten Buchführung werden im Onlineverfahren Realtime-Processing (Echtzeit- oder Sofort-Verarbeitung) und Batch-Processing (Stapelverarbeitung) betrieben. Über Computerterminals wird heutzutage in vielen Geschäftsbereichen die Ausführung von Bankleistungen im Dialogbetrieb sofort erfasst und gebucht. Die Umsätze eines Buchungstages sind im Grundbuch (als Listen geführt und als Primanote, Journal oder Memorial bezeichnet) zu erfassen (Primanotisierung, von prima nota = erste Aufzeichnung), auf den Kundenkonten und auf den Hauptbuchkonten zu buchen und zur Tagesbilanz zusammenzufassen. Zweck der Primanote ist die summenmäßige Zusammenfassung gleichartiger Einzel- und Sammelbelege, die Abstimmung der Soll- und Habenbuchungen vor der Weiterverarbeitung und die Sicherung durch Erfassen des Buchungsmaterials. Das Hauptbuch dient der systematischen Erfassung der Umsätze. Es enthält die Sachkonten, gegliedert nach Bestands- und Erfolgskonten. Die Umsätze der Sachkonten werden täglich zu einer Rohbilanz (Tagesbilanz) zusammengefasst. Alle Buchungen werden durch Belege nachgewiesen (Belegzwang). Der Belegzwang gilt unabhängig von der Buchführungstechnik.

     

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Bankbuchführung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Bankbuchführung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bankbuchfuehrung-55960 node55960 Bankbuchführung node58549 Grundbuch node55960->node58549 node60842 Rechnungswesen node55960->node60842 node60843 Rechnungswesen von Kreditinstituten node55960->node60843 node59287 Kontenrahmen node55960->node59287 node57773 externes Rechnungswesen node55960->node57773 node57204 Due Diligence node57204->node57773 node59505 Lagebericht node41716 Kontenplan node61440 Sparkassen node59518 Landesbanken/Girozentralen node55689 Anteilseigner node56735 Controlling node58973 internes Rechnungswesen node59052 Jahresabschluss node59847 Mindestanforderungen an das ... node59847->node60842 node59091 kalkulatorische Zinsen node59091->node60842 node60204 öffentliche Beglaubigung node58549->node60204 node60216 öffentliches Register node58549->node60216 node60842->node58973 node60842->node59052 node60843->node55689 node60843->node56735 node60843->node58973 node60843->node59052 node59287->node41716 node59287->node61440 node59287->node59518 node57773->node59505 node57773->node58973 node57773->node59052 node62247 Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers node62247->node58549 node57527 Erbbaugrundbuch node57527->node58549
    Mindmap Bankbuchführung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bankbuchfuehrung-55960 node55960 Bankbuchführung node58549 Grundbuch node55960->node58549 node60842 Rechnungswesen node55960->node60842 node60843 Rechnungswesen von Kreditinstituten node55960->node60843 node59287 Kontenrahmen node55960->node59287 node57773 externes Rechnungswesen node55960->node57773

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete