gesetzlicher Vertreter
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natürliche Person, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für andere rechtsverbindlich handelt (im Unterschied zur Stellvertretung).
Gesetzliche Vertreter für Personen, die keine volle Geschäftsfähigkeit besitzen, sind bei Minderjährigen die Eltern (elterliches Vertretungsrecht) oder der Vormund (Vormundschaft). Für volljährige Personen, die volle oder eingeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzen, kann auch ein Betreuer gesetzliche Vertretungsbefugnisse haben (Betreuung).
Gesetzliche Vertreter sind ferner die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft (Personengesellschaft) (oHG, KG). Die Organe der juristischen Person (eingetragener Verein, GmbH, AG, Genossenschaft; z.B. Vorstand, Geschäftsführer) haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sie handeln für die juristische Person, die selbst nicht handlungsfähig ist, und sind daher keine „echten” Vertreter.
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Interne Verweise
gesetzlicher Vertreter
- Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
- Aufsichtsrat (AR)
- Aussteller
- Bankgeheimnis, Schutz
- bedeutende Beteiligung i.S. des KWG
- beschränkte Geschäftsfähigkeit
- Einwilligung
- Erbe
- Erfüllungsgehilfe
- Genehmigung
- Generalvollmacht
- Geschäftsfähigkeit
- Haftung
- Kontoeröffnung
- Legitimationsprüfung
- Nachlasspflegschaft
- Pflegschaft
- Prokura
- Prokurist
- Prüfungsbericht
- Selbstkontrahieren
- Stellvertretung
- Unternehmensorgankredit
- Verschulden
- Vertreter ohne Vertretungsmacht
- Vertreterversammlung
- Vertretung
- Wechselfähigkeit
- Willenserklärung
- Zustellung
- Zuverlässigkeit der Inhaber, Geschäftsleiter und anderer Personen