Aussteller
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Trassant; Person, die eine (Wertpapier-)Urkunde ausfertigt und begibt oder durch eine andere begeben lässt. Der Aussteller muss Geschäftsfähigkeit besitzen. Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und i.d.R. einer Genehmigung des Amtsgerichts (Familiengericht) (Scheck; Wechsel, Ausstellung).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Aussteller
ausgehend
eingehend
- Avalakzept
- bestätigter Bundesbank-Scheck
- Bill of Exchange
- Blankowechsel
- Einreicherobligo
- Fremdwährungsscheck
- Gefälligkeitsakzept
- Gefälligkeitswechsel
- Geldwertpapier
- gezogener Wechsel
- Kategorie-2-Sicherheiten (K2-Sicherheiten)
- ohne Kosten
- Prolongation
- Protesterlassklausel
- Rektascheck
- Rimesse
- Rückindossament
- Sammelurkunde
- Scheck
- Scheck, Rückgriff
- Scheckauskunft
- Scheckeinlösung
- Scheckfähigkeit
- Scheckinkasso
- Schecksperre
- Scheckwiderruf
- Schriftform
- Schuldverschreibung
- Sichtwechsel
- Solawechsel
- Tilgungsanleihe
- trassiert-eigener Wechsel
- Urkunde
- Verrechnungsscheck
- Vorlegungsfristen beim Wechsel
- Wechsel
- Wechsel, Annahme
- Wechsel, Ausstellung
- Wechsel, Übertragung
- Wechselbürgschaft
- Wechseleinlösung
- Wechselnehmer
- Wechselprolongation
- Wechselrückgriff
- Wechselrückruf
Aussteller
ausgehend